Stand: 02.10.2026 · ersetzt die Fassung vom 20.01.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kundenprojekte, Software und Betrieb der Klartext AI FlexCo, Lerchenfelder Straße 74/2/7, 1080 Wien, FN 643915 i, Handelsgericht Wien, UID ATU81693669 (im Folgenden „Klartext AI“).
1.1 Diese AGB gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Klartext AI gegenüber Unternehmern im Sinn des § 1 KSchG („Kunde“). Sie gelten insbesondere für Beratung und Workshops, die Entwicklung und Integration von KI-Lösungen, die Bereitstellung von Software (als SaaS oder On-Premise) sowie für Betrieb, Wartung und Support. Klartext AI schließt unter diesen AGB keine Verträge mit Verbrauchern. Für Produkte, die auch Verbrauchern offenstehen (z. B. doclarity), gelten die jeweiligen Produktbedingungen (Ziffer 8.7).
1.2 Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge: (1) das individuelle Angebot bzw. der Einzelvertrag samt Leistungsbeschreibung, (2) bei Software-Produkten die jeweiligen Produktbedingungen samt Leistungsbeschreibung und Tarifen (Ziffer 8.7), (3) die Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV), soweit personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet werden, (4) diese AGB.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Klartext AI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Etwas anderes gilt nur, wenn Klartext AI sie ausdrücklich schriftlich anerkennt.
1.4 Diese AGB gelten auch für alle Folgeaufträge, Erweiterungen und Änderungen in der jeweils zuletzt übermittelten Fassung, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen.
2.1 Angebote von Klartext AI sind 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht anders angegeben.
2.2 Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme des Angebots (E-Mail oder elektronische Signatur genügt), durch Auftragsbestätigung von Klartext AI oder dadurch, dass Klartext AI auf Wunsch des Kunden mit der Leistung beginnt.
2.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Zusagen sind erst nach Bestätigung in Textform verbindlich.
3.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Klartext AI erbringt insbesondere:
3.2 Beratung, Workshops, Analysen sowie aufwandsbasierte Entwicklung sind Dienstleistungen. Geschuldet ist ein sorgfältiges Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher oder fachlicher Erfolg. Ein Werkvertrag liegt nur vor, wenn das Angebot die Leistung ausdrücklich als Festpreis- bzw. Werkleistung mit definierter Spezifikation und Abnahmekriterien bezeichnet.
3.3 Projekte können in Phasen (z. B. Discover, Build, Integrate) gegliedert werden. Jede Phase ist eigenständig beauftragbar. Aus der Beauftragung einer Phase folgt keine Pflicht zur Beauftragung weiterer Phasen.
3.4 Proofs of Concept, Prototypen und Demonstratoren dienen dem Machbarkeitsnachweis. Sie sind keine produktionsreife Software. Eignung für den Produktivbetrieb, Skalierbarkeit, Performance und Sicherheit sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3.5 Änderungs- und Erweiterungswünsche (Change Requests) bedürfen der Textform. Klartext AI prüft die Auswirkungen auf Aufwand und Termine. Mehraufwand wird zusätzlich vergütet. Bis zur Einigung kann Klartext AI die Arbeiten an den betroffenen Teilen unterbrechen.
3.6 Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie verschieben sich angemessen bei verspäteter Mitwirkung des Kunden, bei Change Requests und bei höherer Gewalt. Verzug von Klartext AI tritt erst nach schriftlicher Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen ein. Teilleistungen sind zulässig.
4.1 Der Kunde stellt rechtzeitig, vollständig und kostenlos bereit: Informationen, Daten, Beispieldokumente, Testdaten und Referenzergebnisse (Ground Truth), Zugänge zu Systemen und Testumgebungen sowie fachlich und entscheidungsbefugte Ansprechpartner.
4.2 Der Kunde gibt Zwischenergebnisse und Rückfragen innerhalb von 5 Werktagen frei bzw. beantwortet sie. Erfolgt keine Rückmeldung, gelten Zwischenergebnisse als freigegeben, sofern Klartext AI bei der Übermittlung darauf hingewiesen hat.
4.3 Der Kunde sichert zu, zur Bereitstellung und Verarbeitung der übergebenen Daten und Inhalte berechtigt zu sein (Rechte, Einwilligungen, Rechtsgrundlagen) und dass diese keine Rechte Dritter verletzen.
4.4 Verzögerungen und Mehraufwand durch fehlende oder verspätete Mitwirkung gehen zulasten des Kunden. Termine verschieben sich entsprechend, Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
4.5 Der Kunde sorgt für regelmäßige Sicherung seiner eigenen Daten und Systeme.
5.1 Ergebnisse KI-gestützter Systeme (Klassifikationen, Extraktionen, Analysen, generierte Texte, Bewertungen, Empfehlungen; zusammen „Outputs“) beruhen auf probabilistischen Verfahren. Sie können trotz sorgfältiger Entwicklung, Tests und Evaluierung unvollständig, ungenau oder fehlerhaft sein. Fehlerfreiheit kann nicht zugesichert werden.
5.2 Der Kunde bleibt verantwortlich für die Prüfung, Plausibilisierung und Freigabe der Outputs sowie für Entscheidungen, die er oder Dritte auf deren Grundlage treffen. Klartext AI empfiehlt, Prozesse mit menschlicher Kontrolle zu gestalten, insbesondere bei Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller, gesundheitlicher oder sicherheitsrelevanter Wirkung.
5.3 Outputs, Compliance-Prüfungen, Erfüllungsgrade und Handlungsempfehlungen sind Arbeitsunterstützung. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Finanz-, Medizin- oder sonstige fachliche Beratung oder Prüfung.
5.4 Qualitätskennzahlen (z. B. Genauigkeit, Trefferquote) sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich mit Messmethode und Testdatensatz vereinbart sind. Sie gelten für den vereinbarten Testdatensatz. Bei veränderten Daten, Prozessen, Dokumenttypen oder Modellen können die Ergebnisse abweichen.
5.5 Klartext AI setzt für Leistungen ggf. KI-Modelle, Schnittstellen und Cloud-Dienste Dritter ein. Verfügbarkeit, Qualität, Funktionsumfang, Preise und Nutzungsbedingungen dieser Dienste liegen nicht im Einflussbereich von Klartext AI. Änderungen, Preiserhöhungen oder die Einstellung solcher Dienste können Anpassungen erfordern. Diese sind nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang oder von der Gewährleistung umfasst und werden nach Aufwand verrechnet. Mehrkosten von Drittanbietern können an den Kunden weitergegeben werden.
5.6 Die rechtliche Einstufung des konkreten Einsatzes (z. B. Risikoklasse nach der KI-Verordnung (EU) 2024/1689) und die daraus folgenden Pflichten des Kunden als Betreiber, Verantwortlicher oder Normadressat trifft der Kunde, sofern nicht ausdrücklich eine entsprechende Beratungsleistung beauftragt wurde. Klartext AI schuldet keine Konformitätsbestätigung oder Zertifizierung, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
5.7 Bei Tools zur Erstellung und Prüfung barrierefreier Dokumente (z. B. Doclarity) deckt die automatisierte Prüfung (z. B. gegen PDF/UA oder WCAG) nicht alle Kriterien ab. Die endgültige Konformität erfordert eine fachliche Prüfung und Freigabe durch den Kunden. Klartext AI garantiert keine Konformität mit EAA, BaFG, WCAG oder anderen Standards und Gesetzen.
6.1 Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Spesen, Reisekosten und Fremdkosten (z. B. Hosting, Lizenzen, Modell- und API-Nutzung, Drittanbieter) werden zusätzlich nach Aufwand gegen Nachweis verrechnet, soweit sie nicht im Preis enthalten sind.
6.2 Aufwandsbasierte Leistungen werden monatlich nachträglich nach tatsächlichem Aufwand zum vereinbarten Tages- bzw. Stundensatz abgerechnet. Schätzungen und Kontingente sind unverbindlich. Festpreise werden nach dem im Angebot genannten Zahlungsplan bzw. Meilensteinen, sonst nach Leistungsfortschritt abgerechnet.
6.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Rechnungen dürfen elektronisch übermittelt werden.
6.4 Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach § 456 UGB, den Pauschalbetrag nach § 458 UGB sowie den Ersatz notwendiger Mahn- und Inkassokosten. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig. Nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen darf Klartext AI Arbeiten, Betrieb, Support und Zugänge bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Termine verschieben sich entsprechend, der Entgeltanspruch bleibt bestehen.
6.5 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
6.6 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich zu erheben.
6.7 Bei Dauerschuldverhältnissen sind die Entgelte wertgesichert nach dem VPI 2020 (Basis: Monat des Vertragsschlusses) oder einem an dessen Stelle tretenden Index. Darüber hinaus darf Klartext AI Tages- und Stundensätze sowie laufende Entgelte mit 3 Monaten Vorankündigung an gestiegene Kosten (Personal, Hosting, Drittleistungen) anpassen. Der Kunde kann bei Erhöhung innerhalb von 4 Wochen nach Mitteilung zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.
6.8 Rechte an Lieferungen und Arbeitsergebnissen gehen erst mit vollständiger Bezahlung über (Ziffer 7). Bis dahin ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
6.9 Ein Zurückbehaltungsrecht von Klartext AI erstreckt sich nicht auf Kundendaten (insbesondere Rohdaten und Eingaben des Kunden). Herausgabe und Löschung der Kundendaten richten sich nach Ziffer 12 und der AVV.
7.1 Alle Rechte an der Klartext-Technologie verbleiben bei Klartext AI. Dazu zählen Software, Quellcode, Algorithmen, Modelle und Modellgewichte, Prompts und Prompt-Bibliotheken, Pipelines, Evaluierungs-Frameworks, Templates, Tools, Dokumentation, Methoden und Know-how sowie die Produkte von Klartext AI (z. B. Doclarity, Klartext Extract). Das gilt für bereits bestehende, unabhängig entwickelte und allgemein verwendbare Bestandteile samt ihrer Weiterentwicklungen, auch wenn sie im Projekt angepasst oder erweitert werden.
7.2 An kundenspezifischen Arbeitsergebnissen (z. B. individuell entwickelte Software, Konzepte, Berichte) erhält der Kunde nach vollständiger Bezahlung das einfache (nicht ausschließliche), räumlich unbeschränkte, zeitlich unbefristete, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, sie für eigene interne Geschäftszwecke zu nutzen. Exklusive Rechte, die Übertragung von Rechten oder die Herausgabe von Quellcode bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung und werden ggf. gesondert vergütet.
7.3 An SaaS-Produkten erhält der Kunde nur ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Vertragslaufzeit. Quellcode wird nicht herausgegeben. Untersagt sind Weitergabe, Dekompilierung, Reverse Engineering, systematisches Auslesen (Scraping), Modellextraktion oder Distillation sowie die Nutzung zur Entwicklung konkurrierender Produkte.
7.4 Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. Klartext AI nennt sie auf Anfrage.
7.5 Kundendaten (Eingaben, Dokumente, Datensätze, Wissensbasen) bleiben im Eigentum bzw. in der Rechtsinhaberschaft des Kunden. Der Kunde räumt Klartext AI das Recht ein, sie für die Vertragsdauer zur Leistungserbringung zu verarbeiten, auch durch Subunternehmer und Drittmodell-Anbieter nach Maßgabe der AVV. Der Kunde darf Outputs im Rahmen seines Geschäftsbetriebs frei nutzen. Klartext AI übernimmt keine Gewähr, dass Outputs frei von Rechten Dritter sind oder urheberrechtlichen Schutz genießen.
7.6 Klartext AI verwendet Kundendaten nicht zum Training oder Fine-Tuning von Modellen, die anderen Kunden oder der Allgemeinheit bereitgestellt werden, es sei denn, der Kunde stimmt ausdrücklich zu. Aggregierte, nicht inhaltsbezogene Nutzungs- und Leistungsdaten (z. B. Telemetrie, Fehlerraten) darf Klartext AI zu Betrieb, Sicherheit und Verbesserung der Produkte auswerten.
7.7 Allgemeines Know-how, Erfahrungen und Erkenntnisse, die Klartext AI im Projekt gewinnt, darf Klartext AI frei verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen oder Kundendaten offengelegt werden.
7.8 Bei gemeinsamen Förder- und Forschungsprojekten (z. B. FFG-Projekte) gehen die Regelungen des Konsortial- bzw. Kooperationsvertrags und der Förderbedingungen vor.
7.9 Verbesserungsvorschläge und Feedback des Kunden darf Klartext AI frei verwenden.
8.1 Betrieb, Hosting, Wartung, Support und Weiterentwicklung schuldet Klartext AI nur, soweit sie ausdrücklich vereinbart sind. Ohne Vereinbarung endet die Leistungspflicht mit Abnahme bzw. Projektende. Updates, Anpassungen an geänderte Schnittstellen oder Drittdienste sowie Fehlerbehebung nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind dann nicht geschuldet.
8.2 Wartung und Support werden im Stundenmodell nach tatsächlichem Aufwand zum im Angebot genannten Stundensatz monatlich abgerechnet. Mindestabnahme, Übertragbarkeit und Verfall nicht verbrauchter Stunden richten sich nach dem Angebot. Reaktions- und Behebungszeiten gelten nur, wenn ein SLA ausdrücklich vereinbart ist.
8.3 Eine bestimmte Verfügbarkeit von SaaS und Hosting wird nur im Rahmen eines vereinbarten SLA geschuldet. Wartungsfenster sowie Störungen bei Internet-, Cloud- und Drittanbietern sind nicht Klartext AI zuzurechnen. Klartext AI darf Produkte weiterentwickeln und Funktionen anpassen, soweit der vereinbarte Kernnutzen nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
8.4 Bei Hosting durch Klartext AI werden die tatsächlichen Infrastruktur- und Drittkosten (Cloud, Datenbanken, Modell-APIs) nach Projektende monatlich nach Aufwand weiterverrechnet, soweit sie nicht im vereinbarten Entgelt enthalten sind.
8.5 Kostenlose Zugänge (z. B. ein Free-Plan mit begrenztem Seitenkontingent oder ein unentgeltlicher privater Zugang für Menschen mit Sehbehinderung) bestehen nur im Umfang der jeweiligen Leistungsbeschreibung und nur für den dort vorgesehenen Zweck. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Fortbestand oder einen bestimmten Funktionsumfang. Klartext AI darf Umfang und Bedingungen kostenloser Zugänge mit angemessener Vorankündigung ändern oder beenden. Für unentgeltliche Leistungen besteht keine Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung richtet sich nach Ziffer 10. Outputs aus kostenlosen Zugängen sollen nicht ungeprüft für kritische Entscheidungen verwendet werden. Eine Auswertung hochgeladener Dokumente zur Verbesserung der Produkte erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung.
8.6 Der Kunde schützt Zugangsdaten, setzt nur berechtigte Nutzer ein und nutzt Produkte rechtmäßig. Er lädt keine rechtswidrigen Inhalte oder Schadsoftware hoch. Bei Missbrauch oder Gefährdung der Sicherheit darf Klartext AI Zugänge sperren.
8.7 Für Software-Produkte von Klartext AI (z. B. doclarity) gelten ergänzend und vorrangig die jeweiligen Produktbedingungen, die Leistungsbeschreibung mit Tarifen sowie die AVV. Sie regeln insbesondere Tarife, Seitenkontingente, Laufzeiten, kostenlose und private Zugänge sowie, soweit Verbraucher das Produkt nutzen können, die Verbraucherinformationen. Bei Widersprüchen gehen die Produktbedingungen diesen AGB vor.
9.1 Bei Werkleistungen und Meilensteinen prüft der Kunde die Leistung innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung bzw. Bereitstellung. Mängel sind schriftlich und nachvollziehbar zu beschreiben. Nicht wesentliche Mängel, die den Einsatz nicht verhindern, hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel substantiiert rügt oder die Leistung produktiv nutzt.
9.2 Ein Mangel liegt vor, wenn die Leistung reproduzierbar und nicht nur unwesentlich von der schriftlich vereinbarten Spezifikation bzw. den Abnahmekriterien abweicht. Kein Mangel sind insbesondere: Abweichungen von Outputs im Rahmen der vereinbarten Qualitätskennzahlen bzw., ohne solche Vereinbarung, im Rahmen der Eigenart probabilistischer Verfahren (Ziffer 5.1); Fehler aufgrund von Kundendaten, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Änderungen oder Ausfall von Drittmodellen und Schnittstellen sowie nicht bestimmungsgemäße Nutzung.
9.3 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme bzw. Übergabe. Die Vermutungsregel des § 924 ABGB ist ausgeschlossen. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
9.4 Der Kunde rügt Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und mit nachvollziehbarer Beschreibung (inkl. Reproduktionsschritte). Die Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 UGB bleibt unberührt.
9.5 Klartext AI behebt Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Preisminderung oder Wandlung kann der Kunde erst verlangen, wenn Verbesserung oder Austausch unmöglich oder für Klartext AI unverhältnismäßig sind oder trotz zweimaliger Nachfristsetzung fehlschlagen. Der Aufwand für unberechtigte Mängelrügen kann verrechnet werden.
9.6 Rückgriffsansprüche nach § 933b ABGB gegen Klartext AI sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9.7 Für Dienstleistungen (Ziffer 3.2) besteht keine Gewährleistung für einen Erfolg. Für Proofs of Concept gilt Ziffer 3.4.
10.1 Klartext AI haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden.
10.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Klartext AI nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Die Haftung nach Ziffer 10.2 ist je Einzelvertrag und in Summe aller Schadensfälle mit dem Nettoentgelt des betroffenen Einzelvertrags begrenzt, mindestens jedoch mit € 100.000 und höchstens mit € 1.000.000. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt als Grenze das in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis bezahlte Nettoentgelt, höchstens € 1.000.000. Für Produkte mit eigenen Produktbedingungen (Ziffer 8.7) gelten die dort geregelten Grenzen.
10.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Klartext AI nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Betriebsunterbrechung, Reputations- und Imageschäden, Ansprüche Dritter, Datenverlust (außer dem Aufwand zur Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer Datensicherung des Kunden) sowie für Schäden aus der Verwendung oder unterlassener Prüfung von Outputs entgegen Ziffer 5.
10.5 Schadenersatzansprüche aus leichter Fahrlässigkeit verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10.6 Klartext AI haftet für Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verhalten, mit denselben Beschränkungen. Für Plattformen und Dienste von Drittanbietern (Cloud, KI-Modelle) haftet Klartext AI nur für Auswahlverschulden.
10.7 Der Kunde hält Klartext AI schad- und klaglos bei Ansprüchen Dritter, die auf vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten, auf einer Verwendung der Outputs entgegen diesen AGB (insbesondere Ziffer 5.2) oder auf rechtswidriger Nutzung beruhen.
10.8 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Subunternehmer von Klartext AI. Regressansprüche nach § 12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.1 Beide Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Daten, Preise, Quellcode, Prompts, Modelle) vertraulich und nutzen sie nur für den Vertragszweck. Weitergabe ist nur an Mitarbeiter, Berater und Subunternehmer mit Kenntnisbedarf zulässig, die selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
11.2 Nicht erfasst sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erhalten oder unabhängig entwickelt wurden, sowie Offenlegungen, zu denen eine gesetzliche oder behördliche Pflicht besteht (nach vorheriger Information der anderen Partei, soweit zulässig).
11.3 Die Pflicht gilt für die Vertragsdauer und 3 Jahre danach. Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten sind darüber hinaus so lange geschützt, wie sie solche sind. Eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) geht diesen Regelungen vor.
12.1 Beide Parteien halten die DSGVO und das DSG ein. Soweit Klartext AI im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde ist Verantwortlicher und verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (Rechtsgrundlage, Transparenz) sowie für seine Weisungen.
12.2 Klartext AI trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Subauftragsverarbeiter (z. B. Cloud-Hosting, KI-Modellanbieter) und Datenübermittlungen in Drittländer richten sich nach der AVV.
12.3 Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9, 10 DSGVO) sowie Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen, werden nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung verarbeitet.
12.4 Nach Vertragsende gibt Klartext AI die Kundendaten auf Wunsch in einem gängigen Format heraus und löscht sie innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Backups werden im regulären Zyklus gelöscht.
12.5 Datenschutzverletzungen meldet Klartext AI dem Kunden unverzüglich nach Maßgabe der AVV.
13.1 Klartext AI darf freie Mitarbeiter, Partnerunternehmen, Forschungspartner und sonstige Subunternehmer beiziehen. Für diese haftet Klartext AI nach Ziffer 10.6.
13.2 Für Drittprodukte, Cloud-, Modell- und Softwarelizenzen gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. Klartext AI teilt sie auf Anfrage mit. Soweit Verträge direkt zwischen Kunde und Anbieter abzuschließen sind, ist der Kunde dafür verantwortlich.
14.1 Der Kunde gestattet Klartext AI, seinen Namen und sein Logo als Referenz zu nennen (z. B. auf der Website, in Präsentationen sowie in Förderanträgen und -berichten). Der Kunde kann dies jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
14.2 Success Stories, Fallstudien und Zitate sowie die Nennung von Kennzahlen oder Preisen erfolgen nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden.
15.1 Projekt- und Einzelverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung bzw. Abnahme. Eine ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
15.2 Laufzeit und Kündigungsfristen von Dauerschuldverhältnissen (SaaS, Betrieb, Wartung, Support, Retainer) ergeben sich aus dem Angebot. Fehlt eine Regelung, sind sie unbefristet und mit 3 Monaten zum Quartalsende kündbar, erstmals nach 12 Monaten. Wartung im Stundenmodell ist von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar.
15.3 Jede Partei darf aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Zahlungsverzug trotz Nachfrist von 14 Tagen, bei Verletzung wesentlicher Pflichten trotz schriftlicher Abmahnung, bei rechtswidriger Nutzung sowie bei Insolvenz oder Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Vermögens.
15.4 Beendet der Kunde einen Projektvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, hat Klartext AI Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Leistungen und Aufwendungen sowie auf das vereinbarte Entgelt abzüglich ersparter Aufwendungen (§ 1168 ABGB).
15.5 Bei Workshops und Terminen ist die Stornierung durch den Kunden bis 14 Tage vor dem Termin kostenfrei. Danach werden bis 7 Tage vor dem Termin 50 % und später 100 % des Entgelts verrechnet. Eine Verschiebung gilt als Stornierung mit Neubuchung.
15.6 Mit Vertragsende erlöschen befristete Nutzungsrechte. Ziffer 12.4 gilt. Offene Entgelte werden fällig. Geheimhaltung, Haftungs- und Rechtsregelungen gelten fort.
16.1 Der Kunde wirbt während der Vertragsdauer und 12 Monate danach keine Mitarbeiter oder freien Mitarbeiter von Klartext AI, die an der Leistung beteiligt waren, ab und stellt sie nicht ohne Zustimmung von Klartext AI an.
16.2 Bei Verstoß schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe in Höhe von 6 Monatsbruttogehältern der betroffenen Person. Das richterliche Mäßigungsrecht (§ 1336 ABGB) bleibt unberührt, weitergehender Schadenersatz ist nicht ausgeschlossen. Bewerbungen auf öffentliche Stellenausschreibungen sind kein Verstoß.
17.1 Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien (z. B. Naturereignisse, Krieg, Pandemie, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Strom, Internet, Cloud-, Hosting- oder KI-Modell-Anbietern, Cyberangriffe trotz üblicher Sicherheitsmaßnahmen) befreien für ihre Dauer von den betroffenen Leistungspflichten. Fristen verlängern sich entsprechend.
17.2 Dauert das Ereignis länger als 3 Monate, kann jede Partei hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen zurücktreten. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
Bei Dauerschuldverhältnissen darf Klartext AI diese AGB ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Wirksamkeit in Textform mitgeteilt, mit Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Bedeutung des Schweigens. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gilt die Änderung als vereinbart. Bei Widerspruch gelten die bisherigen AGB bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin, zu dem Klartext AI kündigen darf. Für Projekt- und Einzelverträge gilt die Fassung bei Vertragsschluss.
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).
19.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das für den Sitz von Klartext AI sachlich zuständige Gericht in Wien. Klartext AI darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen. Erfüllungsort ist Wien.
19.3 Erklärungen in Textform (E-Mail genügt) sind an die im Vertrag genannten Adressen zu richten. Der Kunde teilt Änderungen von Anschrift, E-Mail-Adresse und Firmenwortlaut unverzüglich mit. Von der Textformerfordernis kann nur in Textform abgewichen werden.
19.4 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Klartext AI übertragen. Klartext AI darf den Vertrag auf Rechtsnachfolger und verbundene Unternehmen übertragen, insbesondere im Zuge von Umstrukturierungen, Ausgründungen oder Betriebsübergängen.
19.5 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
19.6 Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Eine englische Übersetzung dient nur der Information.
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Unsere Beratungs- und Projektleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer. Für Produkte, die auch Verbrauchern offenstehen (z. B. doclarity), gelten die dort veröffentlichten Produktbedingungen samt Verbraucherinformationen und Widerrufsbelehrung. Sollte im Einzelfall dennoch ein Vertrag mit einem Verbraucher zustande kommen, bleiben dessen zwingende Verbraucherschutzrechte sowie Gerichtsstandsrechte (Wohnsitzgerichtsstand) unberührt.
Beschwerden richten Sie bitte an office@klartext-ai.com. Wir sind bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: Internet Ombudsstelle, c/o Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation (ÖIAT), Ungargasse 64-66/3/404, 1030 Wien. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit (ec.europa.eu/consumers/odr).
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